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Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 7 Inhalt und Rechte an Anzeigen

(1) Für den Inhalt, insbesondere dessen Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit, der zur Schaltung der Anzeigen zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen trägt allein der Auftraggeber die Verantwortung. Wir sind nicht verpflichtet, die Anzeige auf die Beeinträchtigung der Rechte Dritter hin zu überprüfen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, kg-u von Ansprüchen Dritter freizustellen, die in irgendeiner Weise aus der Ausführung des Anzeigenauftrages gegen kg-u erwachsen.

(2) Sofern im Rahmen der Veröffentlichung der Anzeige geschützte Markenrechte benutzt werden, wird hiermit die Genehmigung zu deren Nutzung erteilt. Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Erteilung der Genehmigung berechtigt ist.

(3) Sofern die von kg-u veröffentlichte Anzeige durch den Auftraggeber selbst bzw. einer für diesen tätigen Agentur - einschließlich des HTML-Quelltextes - erstellt wurde, räumt der Auftraggeber kg-u hiermit das Nutzungsrecht ein, die Anzeige in Bezug auf alle Nutzungsarten zu nutzen, die im Zusammenhang mit deren Veröffentlichung stehen; Abs. 2 S.2 gilt hierbei entsprechend. Insbesondere wird kg-u hierdurch auch berechtigt, rechtswidrige Eingriffe in das Urheberrecht durch Dritte im Rahmen der Veröffentlichung im eigenen Namen abzuwehren bzw. hieraus resultierende Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

§ 8 Beginn der Veröffentlichung

Der Beginn der Veröffentlichung erfolgt zu dem mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbarten Zeitpunkt. Ist kein Zeitpunkt in dieser Weise vereinbart worden, so erfolgt die Veröffentlichung unverzüglich nach Abschluss des Anzeigenvertrages. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die vollständige Anlieferung einwandfreier, geeigneter Anzeigenmittel. Dies hat bis spätestens drei Arbeitstage vor einem im Sinne von S.1 vereinbarten Schaltungsbeginn zu erfolgen. Verzögerungen, die infolge des Inhalts des durch den Auftraggeber zur Veröffentlichung gestellten Anzeigentextes entstehen, seien sie inhaltlich oder technisch bedingt, sind durch kg-u nicht zu vertreten.

§ 9 Art und Weise der Veröffentlichung, Linking/Framing

(1) Das Entgelt entrichtet der Auftraggeber für die Veröffentlichung der Anzeige auf den Internet-Seiten von kg-u sowie im Rahmen von Kooperationen auf den Plattformen der Kooperationspartner von kg-u. Auf die Veröffentlichung nach Satz 1 hat der Auftraggeber während der Vertragslaufzeit einen Anspruch.

(2) kg-u ist hinaus berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Anzeige auch anderweitig, insbesondere durch Printmaterial auf Messen, Fax auf Abruf oder Telefon zu verbreiten. kg-u ist außerdem berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Anzeige auch in jedem von kg-u frei bestimmbaren Printmedium zu veröffentlichen oder durch Dritte veröffentlichen zu lassen. Es handelt sich hierbei um zusätzliche und freiwillige Leistungen von kg-u, für welche dem Auftraggeber keine Mehrkosten entstehen.

(3) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, dass die auf den Internet-Seiten von kg-u veröffentlichten Anzeigen auch durch andere Internet-Anbieter kopiert, gelinkt und/oder mit Hilfe von Frames, als eigenes Angebot getarnt, zusätzlich veröffentlicht werden. kg-u wird sich im Rahmen des technisch und rechtlich Möglichen bemühen ein Kopieren, ein Linking und/oder ein Framing im vorgenannten Sinne zu unterbinden. Hierzu erteilt der Auftraggeber kg-u bereits jetzt alle erforderlichen Zustimmungserklärungen. Sollte es dennoch zu einem unberechtigten Linking und/oder Framing kommen, so kann der Auftraggeber daraus gegen kg-u keine Ansprüche herleiten.

§ 10 Änderung des Anzeigentextes

kg-u nimmt auf Anforderung des Auftraggebers Änderungen an der Anzeige des Auftraggebers während des Veröffentlichungszeitraums vor, sofern dies technisch und inhaltlich zumutbar ist. Alle Änderungen erfolgen unter Berechnung der aufwandsabhängigen Kosten. Diese werden durch
kg-u erst nach Zugang einer entsprechenden Bestätigung (schriftlich bzw. E-Mail) des Auftraggebers vorgenommen.

§ 11 Mängelrüge

Der Auftraggeber hat die geschaltete Anzeige unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Die Rügefrist  beginnt bei offenen Mängeln mit der Schaltung der Anzeige, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung. Unterlässt der Auftraggeber die Mängelrüge, so gilt die Schaltung der Anzeige als mangelfrei genehmigt.

§ 12 Aufbewahrung von Vorlagen - Archivierung von Anzeigen

(1) Von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vorlagen für die Anzeigenerstellung sind von kg-u  nur auf besondere schriftliche Anforderung des Auftraggebers an diesen zurückzusenden. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Beendigung des Anzeigenvertrages.

(2) kg-u ist nicht verpflichtet, aber berechtigt, nach Beendigung des Anzeigenvertrages die geschaltete Anzeige aufzubewahren bzw. zu archivieren.

§ 13 Chiffre-Anzeigen

kg-u bietet – gegen separate Honorarvereinbarung - die Veröffentlichung von Chiffre-Stellenanzeigen für den Auftraggeber an. Bewerbungen werden an die vom Auftraggeber gewünschte E-Mail-Adresse oder auf dem Postweg weitergeleitet. Der Auftraggeber trägt das Transport- bzw. Übermittlungsrisiko. kg-u übernimmt für den Inhalt der Bewerbungen keine Verantwortung. Bewerbungen mit eindeutigen Sperrvermerken werden nicht weitergeleitet. kg-u behält sich vor, elektronische Bewerbungen mit offenkundig unzulässigen Inhalten (Verstoß gegen gesetzliche oder behördliche Verbote, missbräuchlich, Verstoß gegen die guten Sitten) zu löschen.


Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Chiffrestellenanzeigen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und datenschutzrechtlichen Grundsätzen zu behandeln. Der Auftraggeber stellt kg-u auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen kundenseitigen Verstößen gegen die gesetzlichen Vorschriften oder datenschutzrechtlichen Grundsätzen geltend gemacht werden.

§ 14 Bewerberdatenbank

(1) Zum Schutz der Bewerber hat ausschließlich kg-u bzw. der Bewerber, nicht aber der Auftraggeber,  Zugriff auf die Bewerberdatenbank.

(2) Die Nutzung der Bewerberdatenbank ist ausschließlich Bewerbern, ausschließlich zu Zwecken der Bewerbung auf Stellen und nur zu deren persönlichen Gebrauch gestattet. Jegliche Weitergabe der Nutzungsmöglichkeit an Dritte ist, sofern nicht gesondert vereinbart, ist kg-u vorbehalten.

(3) Die Angaben der Bewerber werden ausschließlich von diesen selbst vorgenommen, so dass kg-u  deren Vollständigkeit, Richtigkeit, Sorgfalt oder Verfügbarkeit nicht gewährleisten kann. Ebenso wenig gewährleistet kg-u eine bestimmte Anzahl von Antworten.

§ 15 Entgelte, Verzug

(1) Der Auftraggeber zahlt an kg-u für seine Aufträge vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Abrede die sich aus der Preisliste von kg-u ergebende Vergütung zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, die bei Änderung angepasst wird. Maßgebend ist die Preisliste, die zum Zeitpunkt des Zugangs des Antrags des Auftraggebers von kg-u im Internet veröffentlicht ist; im Falle des Fehlens einer Veröffentlichung die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses allgemein verwendeten Preise von kg-u.

(2) Alle Rechnungen sind ohne Abzüge zahlbar binnen zehn Tagen nach Rechnungsdatum. kg-u behält sich das Recht vor, in Einzelfällen die Leistung nur gegen Vorkasse durchzuführen.

(3) Auch ohne gesonderte Mahnung gerät der Auftraggeber zwei Wochen nach Rechnungsdatum in Verzug.

(4) Ab Verzugsseintritt werden Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zzgl. der gesetzlichen MwSt. in Rechnung gestellt. Eine Stundung berührt nicht den Fortlauf der Zinsen, es sei denn, im Rahmen der Stundung wurde solches ausdrücklich zugestanden. Je schriftlicher Mahnung werden pauschal €10,00 Bearbeitungsgebühr erhoben.

(5) Zur Aufrechnung ist der Auftraggeber ausschließlich berechtigt, wenn und soweit der geltend gemachte Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt oder von kg-u unstreitig gestellt worden ist.

(6) Gerät der Auftraggeber mit der Rechnungsbegleichung in Verzug, ist kg-u berechtigt, die vertragliche Verpflichtung zur Ausführung von Aufträgen dieses Auftraggebers und die Bereitstellung  jedweder Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge einstweilig einzustellen. Die Veröffentlichungszeit von Anzeigen verlängert sich dadurch nicht. Ferner steht es kg-u frei, bei Folgeaufträgen eine Vorausvergütung zur Bedingung für die Leistungserbringung zu machen. Im Falle des Verzuges mit der Zahlung einer vereinbarten Rate um mehr als zwei Wochen ist kg-u ohne gesonderte Mahnung berechtigt, den Gesamtrechnungsbetrag fällig zu stellen.

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